TUSPO Holzhausen
TuSpo Holzhausen

Sportheim Vermietung

Sportheim Vermietung


Liebe Mitglieder vom TuSpo Holzhausen,
es ist möglich, das Sportheim für Feierlichkeiten oder ähnliche private Anlässe zu mieten. Dieser Beschluss wurde im Vorstand des TuSpo Holzhausen gefasst.

Hierfür gelten die folgenden Richtlinien und Vorgaben/Ordnung zur Nutzung des Sportheims und Anlagen des TuSpo 1920 e.V. Holzhausen


1. Allgemeines
Das Sportheim Holzhausen ist als Betreuungsstätte für aktive Sportler und Mitglieder des TuSpo 1920 e.V. Holzhausen angelegt. Ein pfleglicher Umgang mit Inventar, eingebrachten Gegenständen, Einrichtungen und Bausubstanz ist immer sicherzustellen.

Primärer Zweck ist der sportliche Betrieb. Bei freien Kapazitäten besteht für jedes Mitglied die Möglichkeit, das Sportheim gegen eine Gebühr zu nutzen.

Eine Nutzung von Nicht-Mitgliedern ist ausgeschlossen.


2. Anmeldung und Genehmigung
Die Anmeldung für private Nutzung ist rechtzeitig und spätestens vor der Vorstandssitzung in dem Monat der Nutzung (i.d.R. 1. Montag im Monat) anzuzeigen. Der Vorstand prüft die Anfrage und entscheidet über die Freigabe zur Nutzung.


3. Nutzung
3.1. Nutzung durch Abteilungen / Sportbetrieb
Die Nutzung des Sportheims für vereinsinterne Veranstaltungen sind kostenfrei und haben Vorrang.

3.2. Nutzung durch vereinsfremde / private Zwecke
Jedes Mitglied des TuSpo 1920 e.V. Holzhausen kann für private Zwecke das Sportheim und die Anlage nutzen. Dieses betrifft ausschließlich private Feiern und Feste ohne gewerbliche Nutzung.
Eine Weitergabe dieses Rechtes an Dritte entfällt!

3.3. Nutzung durch den Vereinsring oder vereinsähnliche Gemeinschaften aus Holzhausen
Im Rahmen freier Kapazitäten kann ein anderer Verein o.Ä. die Räumlichkeiten nach Beschluss des Vorstandes unentgeltlich nutzen.

3.4. Nutzungszeiträume
Die Übergabe der Räumlichkeiten kann nach Absprache erfolgen. Eine Übernahme am Vortag oder spätere Abnahme muss mit der sportlichen Nutzung der Anlage koordiniert werden.

Grundsätzlich gilt:
Übernahme am Nutzungstag um 10.00 Uhr
Abgabe am Folgetag um 14.00 Uhr

 
3.5. Nutzungsentgelt

Für Mitglieder des TuSpo 1920 e.V. Holzhausen: 

100,- Euro

Für Funktionsträger/ Ehrenmitglieder: 

50% Rabatt

Für Vereine o.Ä. (s.o.): 

kostenfrei

Kaution für die Nutzung (bei Übergabe zu entrichten): 

150,- Euro


3.6. Grillplatz
Der Grillplatz kann ohne Entgelt mitgenutzt werden. Verbrauchtes Holz ist zeitnah durch den Nutzer aufzufüllen.


4. Übergabe und Abnahme
Die Übergabe und Abnahme werden durch den/die Beauftragten für das Sportheim gewährleistet.
Die Übergabe wird schriftlich fixiert und ist bindend.


5. Schadensregulierung
Schäden durch die Nutzung sind durch die Kaution zu begleichen; sind höhere Schäden entstanden haftet der Nutzer vollständig.


Bei Interesse wenden Sie sich bitte an eines unserer Vorstandsmitglieder.

Info als PDF Download
 

 

 

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